Wer ist foerderungsberechtigt

Voraussetzung um eine staatliche Förderung für eine Riester Rente zu bekommen, ist grundsätzlich die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland.

Vereinfacht lässt sich sagen: Jeder der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, ist auch direkt förderungsberechtigt.

Auch nicht direkt förderungsberechtigte Personen können einen Zulagenanspruch erwerben!!! Hierfür muss der Lebenspartner zum Kreis der unmittelbar förderungsberechtigten Personen zählen und einen eigenen Riester-Vertrag besitzen. (Sie dürfen in diesem Fall zudem nicht dauerhaft von Ihrem Partner getrennt leben).