Wer ist foerderungsberechtigt
Voraussetzung um eine staatliche Förderung für eine Riester Rente zu bekommen, ist grundsätzlich die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland.
Vereinfacht lässt sich sagen: Jeder der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, ist auch direkt förderungsberechtigt.
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Direkt förderungsberechtigte Personen im Einzelnen:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige
- Kindererziehende (für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes)
- Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II-Empfänger
- Bezieher von Krankengeld
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- geringfügig Beschäftigte (nur wenn der Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird)
- Bezieher von Vorruhestandsgeld (nur sofern sie zuvor pflichtversichert waren)
- Beamte, Richter und Soldaten die aufgrund beamtenrechtlicher oder beamtenähnlicher Versorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind
- Amtsträger
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Auch nicht direkt förderungsberechtigte Personen können einen Zulagenanspruch erwerben!!! Hierfür muss der Lebenspartner zum Kreis der unmittelbar förderungsberechtigten Personen zählen und einen eigenen Riester-Vertrag besitzen. (Sie dürfen in diesem Fall zudem nicht dauerhaft von Ihrem Partner getrennt leben).
