Um eine Riester Rente abschliessen zu können und somit die entsprechende staatliche Förderung zu erhalten, muss man zu dem gesetzlich festgelegtem zulagenberechtigten Personenkreis gehören.

Generell gilt dabei, dass Ehepartner einer zulagenberechtigten Person ebenfalls einen Riester Vertrag abschliessen können („mittelbare Förderungsberechtigung durch Ehepartner“).

Förderberechtigt sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Personen, u. a.:

  • Alle Arbeitnehmer die rentenversicherungspflichtig sind
  • Personen die Wehrdienst oder Zivildienst leisten
  • Personen die Lohnersatzleistungen erhalten (u.a. Arbeitslosengeld Empfänger)
  • Personen die Kinder erziehen (bis zum dritten Lebensjahr)
  • Mitglieder der Künstlersozialversicherung
  • Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes (mit Anspruch auf Zusatzversorgung)

Keine (unmittelbare) Riester Förderung erhalten, können alle Personen welche:

  • Freiwillig rentenversichert sind.
  • Versicherungsfrei geringfügig beschäftigt sind („Minijob“).
  • Selbständig sind und nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Es reicht aber theoretisch schon ein einziger Tag sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit um in dem entsprechenden Jahr eine Riester Förderung erhalten zu können (auch bei Studenten etc.).