Riester-Rente Voraussetzungen: Wer ist förderungsberechtigt?
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Voraussetzung um eine staatliche Förderung für eine Riester Rente zu bekommen, ist grundsätzlich die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland. Darüber hinaus lässt sich vereinfacht sagen: Für Jeden der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, besteht auch ein direkter Förderungsanspruch im Rahmen der Riester-Rente. Eine genaue Auflistung der förderungsberechtigten Personen finden sie in der nachstehenden Liste.
Direkt förderungsberechtigte Personen im Einzelnen:
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbständige.
- Kindererziehende (für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes).
- Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II-Empfänger („Hartz IV“).
- Bezieher von Krankengeld.
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ("Angehörigen-Pflege").
- Wehr- und Zivildienstleistende.
- Geringfügig Beschäftigte (nur wenn der Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird).
- Bezieher von Vorruhestandsgeld (nur sofern sie zuvor pflichtversichert waren).
- Beamte, Richter und Soldaten die aufgrund beamtenrechtlicher oder beamtenähnlicher Versorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.
- Amtsträger.
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.
Auch nicht direkt förderungsberechtigte Personen können einen Zulagenanspruch erwerben! Hierfür muss der Lebenspartner zum Kreis der unmittelbar förderungsberechtigten Personen zählen und einen eigenen Riester-Vertrag besitzen. Man spricht von einer indirekten Förderungsberechtigung durch den Ehegatten.
Aktualisierungen: (Gültig rückwirkend zum 1.1.2008)
Mit der Einführung des Gesetzes, dass die "Wohn-Riester Förderung" (beschlossen am 1.8.2008) regelt, wurde der direkt förderungsberechtigte Personenkreis um alle Personen erweitert, die unter einer vollständigen Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit leiden.
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