Riesterrente Besteuerung

Während die Ansparphase durch die staatlichen Zulagen bzw. einen steuermindernden Sonderausgabenabzug gefördert werden, sind die späteren Auszahlungen voll steuerpflichtig. Prinzipiell erfolgt die Auszahlung als lebenslange Rente. Wird von der Möglichkeit einer 30% Teilauszahlung beim Renteneintritt Gebrauch gemacht, ist auch diese Abschlagszahlung voll steuerpflichtig.

Die Höhe der Besteuerung entspricht dem entsprechenden persönlichen Einkommensteuersatz des Riester Rente Beziehenden zum Auszahlungszeitpunkt.

Während für Personen mit niedrigeren Einkommen insbesondere die staatlichen Zulagen Vorteile bieten, ergibt sich der Vorteil für Personen mit hohen Einkommen insbesondere aus der Verlagerung der Besteuerung auf die Auszahlungsphase:

Im Rentenalter ist der persönliche Steuersatz im Normalfall deutlich geringer, da eben gerade kein so hohes Einkommen mehr vorliegt wie während der Berufstätigkeit.


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