Riester Rente Steuerersparnis
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Die staatliche Förderung der Riesterrente ergibt sich aus:
- der Altersvorsorgezulage und
- dem Steuervorteil (Sonderausgabenabzug nach §10a EStG)
In vielen Fällen ist die Riester Rente Steuerersparnis von untergeordneter Bedeutung.
Insbesondere bei überdurchschnittlichen Einkommen kommt jedoch der Steuervorteil zum tragen. Beiträge zur Riesterrente sind seit 2008 bis maximal 2100 Euro steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähig.
Der Staat prüft ob der sich aus den absetzbaren Beiträgen ergebende Steuervorteil höher ist als die dem Riester Sparer zustehenden Zulagen (sogenannte „Günstigerprüfung“).
Ist dies der Fall wird diese Differenz zusätzlich durch das Finanzamt erstattet.
Sind die Zulagen (bestehend aus Grundzulage und Kinderzulage) höher, dann werden „nur“ diese geleistet.
Während die staatlichen Zulagen direkt in den Riester Rente Vertrag fließen wird ein hierüber hinausgehender Steuervorteil im Rahmen des Einkommensteuerbescheids erstattet.
