Riesterrente Mindestbeitrag
Um den vollen Umfang der staatlichen Förderung für die Riesterrente zu erhalten ist es nötig, dass der volle Mindestbeitrag in den Riesterrente Vertrag eingezahlt wird.
Seit 2008 müssen mindestens 4% des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens angelegt werden. Wird der Betrag unterschritten erhält man nur eine anteilige Förderung.
Aber: Sie müssen tatsächlich deutlich weniger einzahlen!
Der Eigenbeitrag (das was Sie tatsächlich zahlen) um die volle Förderung zu erhalten, ergibt sich aus dem Mindestbeitrag abzüglich der staatlichen Förderung.
Dieser Eigenbeitrag kann rechnerisch, je nach Einkommen und familiärer Situation, sehr gering und sogar negativ sein.
Ein Beispiel (Gültig seit 2008): 16.000 Euro Jahreseinkommen x 4% Mindestbeitrag = 640 € / Jahr
- 640 € Riester Rente Mindestbeitrag / Jahr
- 154 € Grundzulage Mann
- 154 € Grundzulage Frau
- 185 € Kind 1
- 185 € Kind 2 = -38 Riester Rente Eigenbeitrag / Jahr
Damit zumindest ein geringer Betrag selber geleistet wird, wurde durch die Bundesregierung ein Sockelbeitrag eingeführt.
Es müssen deshalb mindestens 61 € pro Jahr, also ca. 5 € / Monat als Eigenbeitrag geleistet werden.
In diesem Beispiel zahlen Sie jährlich also effektiv 61 € ein und sparen so jährlich 640 € für Ihre Rente an!!!
Je länger Sie warten desto mehr Geld schenken Sie dem Staat.
Bei uns können Sie Ihr persönliche Förderung berechnen.
