Riesterrente Mindestbeitrag
Um den vollen Umfang der staatlichen Förderung für die Riesterrente zu erhalten ist es nötig, dass der volle Mindestbeitrag in den Riesterrente Vertrag eingezahlt wird. Seit 2008 müssen mindestens 4% des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens angelegt werden. Wird der Mindestbetrag unterschritten erhält man nur eine anteilige Förderung. Praktisch müssen Sie jedoch deutlich weniger einzahlen, als diesen Mindestbeitrag:
Der Eigenbeitrag (das was Sie tatsächlich selber zahlen) ergibt sich aus dem Mindestbeitrag abzüglich der staatlichen Förderung. Dieser Eigenbeitrag kann, je nach Einkommen und familiärer Situation, sehr gering und rechnerisch sogar negativ sein.
Beispiel (gültig seit 2008): 30.000 Euro Jahreseinkommen x 4% Mindestbeitrag = 1200 € / Jahr
- 1200 € Riester Rente Mindestbeitrag / Jahr
- -154 € Grundzulage Mann (Berufstätig)
- -154 € Grundzulage Frau (Hausfrau)
- -300 € Kind 1
- -300 € Kind 2 = 292 Riester Rente Eigenbeitrag / Jahr
In diesem Beispiel zahlen Sie jährlich effektiv nur 292 € in den Riester Vertrag ein, sparen jedoch jährlich 1200 € für Ihre Rente an!!! 904 € erhalten Sie als staatliche Förderung (Förderquote > 75%)!
Damit zumindest ein geringer Beitrag selber geleistet wird, wurde durch die Bundesregierung ein Sockelbetrag eingeführt.
Deshalb müssen in jedem Fall mindestens 60 € pro Jahr (5 € / Monat) als Eigenbeitrag geleistet werden. Auch wenn sich durch die
Zulagen ein niedrigerer Eigenbeitrag ergeben würde.
Bitte beachten Sie, dass für vor 2008 geborene Kinder nur eine Zulage von 185€ geleistet wird.
Je länger Sie warten desto mehr Geld schenken Sie dem Staat. Bei uns können Sie Ihre persönliche Förderung und Ihren Beitrag zur Riester Rente berechnen, sowie einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich erstellen lassen.
