Riesterrente kuendigen
Eine Kündigung der Riesterrente ist mit Abschlägen möglich - generell ist jedoch von einer vorzeitigen Kündigung abzuraten. Prüfen Sie in jedem Fall zusammen mit Ihrem Versicherer alle alternativen Möglichkeiten.
Bei einer vorzeitigen Kündigung der Riesterrente spricht der Gesetzgeber man von einer „schädlichen Verwendung“ - die bis zum Auflösungszeitpunkt erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückbezahlt werden. Die im dann noch ausgezahlten Ansparbetrag enthaltenen Erträge (Zinseinnahmen) müssen ausserdem dann ganz normal versteuert werden.
- Alternativen zur Kündigung der Riesterrente:
- Die Ruhestellung des Riester-Vertrages: Sie zahlen keine Einlagen ein und erhalten entsprechend natürlich auch keine weiteren Zulagen. Ihre bestehenden Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden und Ihr angespartes Kapital wird weiter verzinst.
- Bei einer Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen anderen Riester-Rente Anbieter oder einen anderen Riester Tarif beim gleichen Anbieter muss die Förderung ebenfalls nicht zurückgezahlt werden.
- Benötigen Sie das in Ihrer Riesterrente angesparte Kapital für den Erwerb von selbstgenutztem (!) Wohneigentum, so können sie bis zu 50.000 Euro von Ihrem Riesterrente Guthaben vorrübergehend abziehen. Bis zum Eintritt ins Rentenalter muss das „geborgte“ Geld jedoch wieder auf das eigene Riester Konto zurückgezahlt werden.
