Riesterrente kuendigen

Eine Kündigung der Riesterrente ist mit Abschlägen möglich - generell ist jedoch von einer vorzeitigen Kündigung abzuraten. Prüfen Sie in jedem Fall zusammen mit Ihrem Versicherer alle alternativen Möglichkeiten.

Bei einer vorzeitigen Kündigung der Riesterrente spricht der Gesetzgeber man von einer „schädlichen Verwendung“ - die bis zum Auflösungszeitpunkt erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückbezahlt werden. Die im dann noch ausgezahlten Ansparbetrag enthaltenen Erträge (Zinseinnahmen) müssen ausserdem dann ganz normal versteuert werden.


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