Riesterrente kündigen
Eine Kündigung der Riesterrente ist nur mit hohen Verlusten möglich - generell ist daher von einer vorzeitigen Kündigung abzuraten. Prüfen Sie in jedem Fall zusammen mit Ihrem Anbieter alle alternativen Möglichkeiten, denn die Förderung, die Abschlussgebühren und Verwaltungskosten sind für Sie verloren!
Bei einer vorzeitigen Kündigung der Riesterrente spricht der Gesetzgeber man von einer "schädlichen Verwendung" - die bis zum Auflösungszeitpunkt erhaltene Riester-Förderung in Form der erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückbezahlt werden. Die im dann noch ausgezahlten Ansparbetrag enthaltenen Erträge (Zinseinnahmen & Wertzuwächse), dürfen Sie behalten, müssen aber versteuert werden.
Alternativen zur Kündigung der Riesterrente:
- Die Ruhestellung des Riester-Vertrages: Sie zahlen keine Einlagen ein und erhalten entsprechend natürlich auch keine weiteren Zulagen. Ihre bestehenden Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden und Ihr angespartes Kapital wird weiter verzinst. Dies ist die beste Lösung, wenn Sie einen zeitlich begrenzten finanziellen Engpass haben, der es Ihnen nicht erlaubt Ihren Mindestbeitrag zur Riester-Rente weiter zu erbringen. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie Ihren Riestervertrag einfach weiter besparen.
- Bei einer Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen anderen Riester-Rente Anbieter oder einen anderen Riester Tarif beim gleichen Anbieter muss die Förderung ebenfalls nicht zurückgezahlt werden. Diese Lösung eignet sich, wenn Sie mit Ihrer bisherigen Riester-Rente aufgrund der Kosten nicht zufrieden sind. Aber Sie sollten bedenken: Einige Produkte wie z.B. eine Riester-Rentenversicherung verursachen selbst bei den besten Anbietern in der Anfangsphase recht hohe Kosten. Die Abschluss- & Vertriebskosten werden auf die ersten Jahre umgelegt. Langfristig können Sie jedoch sehr ordentliche Renditen erwirtschaften!
- Benötigen Sie Geld für den Kauf oder Bau von Wohneigentum, dann ist es für Sie das beste, das in Ihrer Riesterrente angesparte Kapital für den Erwerb / Bau von Ihrem selbstgenutztem (!) Wohneigentum zu verwenden. Mit dem sogenannten "Wohn-Riester" können Sie bis zu 75% (oder Alternativ die Gesamte Summe) von Ihrem Riester Konto hierfür entnehmen. Bis 2010 gilt allerdings eine Übergangsregelung: Nur wer mehr als 10.000 Euro angespart hat, darf hierfür Kapital nach den "neuen" Regeln entnehmen.
