Riesterrente Ehepartner

Wenn Sie kein Arbeitnehmer sind, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, können Sie eigentlich nicht in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Haben Sie jedoch einen Ehepartner der versicherungspflichtig berufstätig ist, dann können auch Sie von der Riesterente und deren staatlichen Steuervorteilen und Zulagen profitieren!

So können auch Selbständige, Freiberufler und Hausfrauen etc. eine eigene Riester-Police abschliessen. Vorrausetzung ist allerdings, dass sie nicht dauerhaft von Ihrem Partner getrennt leben. Fordern Sie einfach ganz normal einen Vergleich mit unserem Riester-Rente-Vergleichsformular an und machen sie die entsprechenden Angaben.

Tipp: Für den Fall, dass einer der Ehepartner vor Rentenbeginn versterben sollte, lassen sich die staatlichen Zuschüsse auf den Hinterbliebenen übertragen.


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