Riester Rente Kinder
- Die Altersvorsorgezulage die durch den Staat im Rahmen der Riesterrente gewährt wird, setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- der Riester Rente Grundzulage
- der Riester Rente Kinderzulage
Dabei beträgt die jährliche Grundzulage (seit 2008) 154 Euro für Ledige und 308 Euro für Verheiratete.
Für jedes einzelne Kind werden außerdem jährlich (seit 2008) 185 Euro an Zulagen gewährt.
Um die vollen Zulagen zu erhalten ist es notwendig (inklusive Zulagen) mindestens 4 % des sozialpflichtigen Bruttovorjahreseinkommen in einen Riestervertrag einzuzahlen. Gefördert werden maximal 2100 Euro pro Jahr.
Indem man vom diesem Mindestbeitrag die staatlichen Zulagen abzieht, erhält man den tatsächlichen Eigenbeitrag.
Beispiel:
Ein Mann verdient jährlich 30.000 Euro und hat 2 Kindern, seine Frau ist als Hausfrau tätig. Das Ehepaar spart dann jährlich 1200 Euro an.
Durch die Grund und Kinderzulage beteiligt sich der Staat jährlich mit 678 Euro.
Der Staat zahlt hier also 56,5% der Beiträge! Nur ca. 44 Euro pro Monat muss das Ehepaar selber tragen.
Hinweis: Bei einer Familie mit vielen Kindern und einem geringeren Einkommen können sich sehr geringe oder sogar negative Eigenbeitrag ergeben.
In diesem Fall greift der vom Staat festgelegte monatlichen Eigenbeitrag von 5 Euro.
Ihre Förderung persönliche Förderung können Sie bei uns berechnen.
