Riester Rente Beamte
Beamte gehören zu den Personen die direkt förderberechtigt sind für eine Riester Rente.
Eine Riesterrente für Beamte ist gerade in den jetzigen Zeiten, in denen weitere Pensionskürzungen zu befürchten sind, eine wichtige Möglichkeit auch privat vorzusorgen.
Generell gelten für Beamten die gleichen Regeln wie für alle anderen Personen.
Da Sie meist ein überdurchschnittliches Einkommen zur Verfügung haben, profitieren Beamten häufig über die maximalen Zulagen hinaus auch durch den Steuervorteil, welcher sich durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Riester Rente ergibt.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 ist der jährliche Vorsorgeaufwand bis zu einem Betrag von maximal 2.100 Euro als Sonderausgabe abzugsfähig (2006/2007 bis zu 1.575 Euro). Er fließt dabei nicht in die Höchstbetragsberechnung für die übrigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG ein.
Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer ist als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage.
Ist dies der Fall, dann zahlt der Staat zu den eigenen Beiträgen den maximalen Förderungsbetrag in den Riester Vertrag ein.
Der Steuervorteil der über den maximalen Förderungsbetrag hinausgeht wird dann zusätzlich vom Finanzamt im Rahmen des Einkommensteuerbescheides erstattet.
Berechnen Sie einfach hier den gesamten Umfang Ihrer persönlichen Förderung!
