Riester Rente Foerderung
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Die gesamte staatliche Förderung der Riesterrente ergibt sich aus:
- der Altersvorsorgezulage und eventuell dem
- Steuervorteil (Sonderausgabenabzug nach §10a EStG)
Sie möchten gleich Ihre ganz persönliche Förderung wissen?
Hier kommen sie direkt zu unserem Riester Rechner.
Vereinfacht bestimmt sich die Förderung folgendermaßen:
Der Riesterrente Sparer muss jährlich mindestens 4 % seines sozialpflichtigen Bruttovorjahreseinkommen in einen Riestervertrag ansparen um die volle Förderung zu erhalten.
Der Staat beteiligt sich an diesem Mindestbeitrag mit einer jährliche Grundzulage von 154 Euro für Ledige und 308 Euro für Verheiratete. Für jedes einzelne Kind werden außerdem jährlich (seit 2008) 185 Euro an Zulagen gewährt. Nur den Rest trägt der Sparer als Eigenbeitrag.
Ein Beispiel:
Ein Mann verdient jährlich 30.000 Euro und hat 2 Kindern, seine Frau ist als Hausfrau tätig. Das Ehepaar spart dann jährlich 1200 Euro an.
Durch die Grund und Kinderzulage beteiligt sich der Staat jährlich mit 678 Euro.
Der Staat zahlt hier also 56,5% der Beiträge! Nur ca. 44 Euro pro Monat muss das Ehepaar selber tragen.
Übersteigt der Steuervorteil (Sonderausgabenabzug der Beiträge) die zustehenden Altersvorsorgezulagen, zahlt der Staat diese Differenz dem Riester Sparer im Rahmen der Einkommensteuer direkt zurück.
Hier geht es zu unserem Riesterrente Vergleich.
