Riester Rente Förderung
Die gesamte staatliche Förderung der Riesterrente ergibt sich aus:
- den staatlichen Riester-Rente-Zulagen (Grundzulage + Zulage für jedes Kind) und eventuell dem
- Steuervorteil (Sonderausgabenabzug nach §10a EStG).
Die Riester-Förderung durch Grundzulage und Kinderzulage:
- Der Riesterrente Sparer muss jährlich mindestens 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in einem Riestervertrag ansparen um die volle Riesterförderung zu erhalten. Den genannten Mindestbeitrag muss der Förderungsberechtigte jedoch nicht alleine leisten!
- Der Staat beteiligt sich an diesem Riester-Rente Mindestbeitrag mit einer jährliche Grundzulage von 154 Euro für Ledige bzw. 308 Euro für Verheiratete.
- Für jedes Kind wird zusätzlich eine jährliche Riester-Förderung in Form einer der Kinderzulage in Höhe von 185 Euro gewährt. Für Kinder die nach dem 31.12.2007 geboren sind wird sogar eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 300 Euro geleistet. Nur den Rest trägt der Sparer als Eigenbeitrag.
Ein Beispiel:
Ein Mann verdient jährlich 30.000 Euro und hat 2 Kindern, seine Frau ist als Hausfrau tätig. Das Ehepaar spart dann jährlich 1200 Euro an.
Durch die Grund- & Kinderzulage beteiligt sich der Staat jährlich mit 678 Euro.
Der Staat zahlt hier im Rahmen der Riesterförderung 56,5% der Beiträge! Nur ca. 44 Euro pro Monat muss das Ehepaar selber tragen.
In welches Riesterprodukt (= welche Anlageform) dieser Sparbetrag fliesst, kann der Förderungsberechtigte frei entscheiden.
Übersteigt der Steuervorteil (Sonderausgabenabzug der Beiträge im Rahmen der Einkommensteuer) die dem Sparer zustehenden Riester-Zulagen, zahlt der Staat diese Differenz im Rahmen der Einkommensteuer direkt zurück (wird nicht auf das Riester-Konto eingezahlt).
In sehr vielen Fällen spielt der Steuervorteile keine Rolle.
Sie möchten gleich Ihre ganz persönliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteil wissen? Nutzen Sie unserem Riesterrente Vergleich. Dort können Sie kostenlos einen Produktvergleich und eine individuelle Beratung anfordern.
Tipp: Seit 2008 erhält jeder Förderungsberechtigte unter 25 Jahren einen einmaligen sogenannten "Riester Berufseinsteiger-Bonus" in Höhe von 200 Euro! Dieser muss nicht zusätzlich beantragt werden, sondern wird automatisch mit den normalen Riester Rente Zulagen geleistet.
