Wohn-Riester Bausparen: Von Experten gelobt von den Kunden verschmäht
07.10.2009: Seit Januar 2008 gilt das vom Bundestag verabschiedete Eigenheimrentegesetz, dass den Riester-Rente Sparern ermöglicht Ihre bisherige Ersparnis inklusive der staatlichen Förderung in selbstgenutzte Immobilien zu investieren. Die Höhe der staatlichen Förderung ergibt sich dabei, wie bei einer klassischen Riester-Rente, aus Grund- und Kinderzulage und einem eventuellen Einkommensteuervorteil.
Experten und Verbraucherschützer sind sich einig: Wohnriestern lohnt sich!
In seltener Einigkeit stufen Verbraucherschützer, Finanz- und Versicherungsexperten und die Anbieter die Eigenheimrente als eine sehr attraktive Anlagemöglichkeit ein.
Egal ob Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest ("...erste Wahl für die Eigenheimfinanzierung...") oder unabhängige Anlageberater.
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Trotzdem: Wohn-Riester läuft nur schleppend an
Seit der Einführung von vor 2 Jahren hat kaum ein Kunde mit einem bestehenden Riestervertrag seine aufgebaute Ersparnis für die Eigenheimfinanzierung genutzt.
Und nur wenige der mittlerweile verfügbaren speziellen Wohn-Riester Verträge wurden abgeschlossen.
In den Medien finden sich deshalb diverse Berichte die den Ursachen auf den Grund gehen wollen. Die Riester-Rente ist gerade für die Medien immer ein beliebtes Thema: Nicht selten mit überzogener Kritik ohne die Vorteile ausreichend hervorzuheben, wie etwa auch Zeit.de kürzlich in einem Beitrag festhielt. Die Ursachen dürften jedoch etwas vielschichtiger sein.
Warum wird die Eigenheimrente (noch) kaum genutzt?
Neben den meist negativen Berichten der Medien, wird der Grund jetzt insbesondere in der Unwissenheit der Verbraucher, zu geringen Vertriebsbemühungen der Unternehmen und mangelnder Schulungen der einzelnen Verkäufer gesucht. Das sind sicher alles gute Gründe, doch die wesentlichen Punkte werden in fast allen Berichten gerne übersehen:
- Bei bestehenden Riester-Verträgen darf nach den neuen Regeln bis zum Jahr 2010 nur Geld für das Eigenheim entnommen werden, wenn bereits mindestens 10.000 Euro Guthaben vorliegen.
- Spezielle Wohn-Riester Verträge sind bisher nur wenige (aber mit starkem Zuwachs) verfügbar.
- Der Grund hierfür: Die selbstgenutzte Wohnimmobilie muss nach 2007 gebaut oder gekauft worden sein, damit Wohn-Riester genutzt werden darf.
Ob Wohn-Riester von den Kunden tatsächlich „schlecht angenommen“ wird, kann sich also faktisch erst ab 2010 zeigen. Erst dann hat die große Anzahl der Bestandskunden überhaupt die Möglichkeit Geld aus bestehenden "normalen" Verträgen für Wohn-Riester zu entnehmen. Zudem erweitert sich automatisch der (noch geringe) Personenkreis immer weiter, welcher sich die Wohnimmobilie im Jahr 2008 oder später zugelegt hat. Dann dürfte auch die Anzahl der speziellen Riesterverträge zunehmen.
Weiterführende Links zu Wohn-Riester und Baufinanzierung
- Die Grundlagen von Wohn-Riester
- Funktionsweise, Vorteile und Nachteile beim Wohnriestern
- Allgemeine kostenlose Beratung und Vergleich zur Baufinanzierung
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