Riester-Rente Zertifizierungsvoraussetzungen
Damit ein Finanz-, oder Versicherungsprodukt sich „Riester Rente“ nennen darf und für eine staatliche Förderung zugelassen wird, müssen einige gesetzlich definierte Vorraussetzungen erfüllt werden. Die genannten Bestimmungen gelten für alle Riester-Anlageprodukte gleichermaßen.
Zu den Zertifizierungsvoraussetzungen gehören die folgenden Punkte:
- Der Riester-Anbieter muss sicherstellen, dass das Kapital bei Beginn der Auszahlungsphase mindestens in Höhe der auf das Riesterkonto getätigten Einzahlungen zur Verfügung steht. Das umfasst sowohl den vom Sparer eingezahlten Eigenbeitrag, als auch den Anteil der staatlichen Riesterförderung in Form der gewährten Zulagen.
- Die Einzahlung des Sparbetrags muss in einer regelmäßigen Form erfolgen.
- Die Auszahlung muss als personengebundene Leibrente erfolgen. Unter gewissen Umständen ist auch eine Auszahlung als Auszahlungsplan zulässig, welcher spätestens ab dem 85. Lebensjahr ebenfalls als Leibrente zu erfolgen hat.
- Die Leistungen aus der Riester-Rente dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr bzw. bei einigen Berufsgruppen vor dem gesetzlich vorgesehenen Renteneintritt erfolgen.
- Die Vertriebskosten und Abschlusskosten müssen auf einen Zeitraum von zumindest 5 Jahren verteilt werden. Kündigung oder die Ruhestellung des Riester-Rente-Vertrags muss wenigstens alle 3 Monate möglich sein.
- Daneben muss jeder Riester-Anbieter verschiedene Informationspflichten erfüllen. So sind bereits vor dem Abschluss die genauen Abschluss, Vertriebs- und Verwaltungskosten offen zu legen und die Verwendung der Beiträge und weiterer Aspekte der Kapitalanlage sind zu benennen.
Eine Riester-Rente abschliessen dürfen nur Personen die förderungsberechtigt sind: Wer erhält eine Riester Rente?
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