Riester-Rente Eigenheimrentengesetz
Das Eigenheimrentengesetz, besser bekannt unter der Bezeichnung „Wohnriester Eigenheimrente“ oder einfach „ Wohn-Riester“, ist am 1.August 2008 in Kraft getreten und rückwirkend zum 1.1.2008 wirksam geworden. Ziel ist die staatliche Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im Rahmen der Riester-Rente-Förderung.
Seit dem Eigenheimrentegesetz steht allen Riestersparern die zusätzliche Möglichkeit offen die Ersparnis, inklusive der staatlichen Zulagen, für den Bau oder den Kauf von Wohneigentum zu nutzen. Natürlich kann man auch weiterhin mit den bisherigen Riesterprodukten seine private Riester-Altersvorsorge fortführen. Jede Anlagevariante hat Ihre Besonderheiten und ist in unterschiedlichem Maße für einen speziellen Sparer geeignet.
Entsprechend bringt auch das Wohn-Riestern gewisse Vorteile und Nachteile mit sich. Insbesondere mit der steuerlichen Behandlung beim Wohn-Riester Sparen, sollte man sich vor einem Abschluss genauer auseinandersetzen. Generell gilt: Planen Sie jetzt oder mittelfristig den Bau oder Kauf von Wohneigentum, dann sollten Sie die Wohnriester-Rente als Finanzierungsbestandteil unbedingt prüfen!
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Eigenheimrentengesetz
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