Betriebliche Altersvorsorge

Riestern im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge?

Theoretisch ist es auch möglich im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge die Riester Förderung zu erhalten.

Von Riester im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ist unserer Einschätzung nach jedoch abzuraten:

Die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gezahlten Riester-Rente Beiträge bleiben zwar frei von Einkommenssteuer (bis zu einer gewissen Höhe). Jedoch fallen die Sozialversicherungsbeiträge an. Das führt letztlich zu einer Doppelbesteuerung, da die späteren Riester-Renten in der Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung) voll steuerpflichtig sind. Auch ein paar weitere Gründe sprechen dagegen (z.B. Probleme bei einem Jobwechsel, flexiblere Auszahlungskonditionen bei normaler betrieblicher Förderung).

Tipp: Private Altersvorsorge mit Riester und betriebliche Altersvorsorge lassen sich auch ohne Nachteile kombinieren. Sie können sich also unabhängig davon für eine private Riesterrente entscheiden und die Zulagen und Steuervorteile nutzen! (Für alle die es genau wissen wollen: Der gesamte Vorsorgeaufwand der Riesterrente - Altersvorsorgebeiträge und Altersvorsorgezulage - kann im Rahmen des § 10a EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden und fließt nicht in die Höchstbetragsberechnung für die übrigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG ein.)

Für Ihre betriebliche Altersvorsorge wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Arbeitgeber und lassen sich über die Angebotenen Leistungen informieren.